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Forum Dialog ganzheitlicher Zahnersatz
Der Heil-

Deshalb darf also nicht irgendwer, zum Beispiel ein Zahntechniker, diesen Plan ändern, sondern nur ein Zahnarzt.
Das ist wichtig, den gerade im Internet gibt es immer wieder Anbieter, die angeblich
Zahnersatz günstig anbieten, und dafür gerne Ihren Heil-
Seien Sie mit der Weitergabe der Daten Ihres Heil-
Mehr zu einem Heil-
Speziell im ganzheitlichen Bereich ist ein Heil-
Zum einen werden Leistungen anders erbracht, und zum anderes werden andere, und auch spezielle Materialien verwendet. Auf unserer Webseite finden Sie eine Fülle von Hineisen zu diesen Themen, aber fragen Sie eventuell Ihrer Zahnarzt warum ganzheitliche Zahnbehandlung eigentlich immer teurer ist, als eine sogenannte "Regelversorgung".
Was es an Festzuschüssen gibt, finden Sie hier im diesem PDF Dokument.
Für Irritationen sorgt leider immer die Bonusregelung, durch die ihr Zahnersatz billiger wird. Sie müssen jährlich mindestens einmal zum Zahnarzt gehen und sich das durch einen Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Dann bekommen Sie bei notwendigem Zahnersatz über den Festzuschuss hinaus Geld von der Kasse. Fünf Stempel in Folge ergeben 20 % Bonus, für zehn Stempel. also zehn Jahre, gibt es 30 %.
Aber Vorsicht, die Prozentzahlen beziehen sich nicht auf die Gesamtkosten der Regelversorgung,
sondern auf den gewährten Festzuschuss. Die Kassenleistung steigt also nicht auf
70 % oder 80 %, sondern nur auf 60 % bzw. 65 % der Gesamtkosten für die Regelversorgung.
20 % Bonus auf 50 % Festzuschuss ergibt 10 %-
Wie lese ich einen Heil-
I. Der Behandlungsplan -
In der ersten Rubrik des Heil-
Der Zahnarzt verwendet immer typische, festgelegte Kürzel. Diese Kürzel werden in das Zahnschema eingetragen.
Die Zeile B des Heil-
Wichtig: In der Zeile R trägt der Zahnarzt die nötigen Informationen für die Regelversorgung des Patienten ein. Diese Regelversorgung wird von der Krankenkasse zur Feststellung des Festzuschusses verwendet. Bei der Mehrzahl der Patienten stellt die Regelversorgung die Versorgung dar, die der Zahnarzt bezüglich des Befundes vorschlägt und dem Zahnarzt sinnvoll erscheint.
Die Versorgung soll ausreichend und zweckmäßig sein, so verlangt es der Gesetzgeber und die Krankenkasse.!
Wenn der Patient sich für die normale Regelversorgung entscheidet, erhält er also ein ausreichende und zweckmäßige Versorgung, aus Sicht des Gesetzgebers und der Krankenkassen.
Für diese Regelversorgung erhält man den festgelegten Zuschuss.. Wählt der Patient
dagegen eine zahnärztliche Versorgung, die über die Grundversorgung oder Regelversorgung
hinausgeht, trägt der Zahnarzt die weitergehende Zahnbehandlung in die Zeile TP (Therapieplanung)
des Heil-
Das heißt im Klartext: Der Zahnarzt trägt die sogenannte befundorientierte Regelversorgung ein, aber auch, wenn gegeben, die geplante, von der Regelversorgung abweichende Versorgung ein.
Hier gibt es dann oft schon Probleme beim Gang zur Krankenkasse betreff Genehmigung
dieses Heil-
Dummerweise führt das dazu, das viele Zahnärzte sehr vorsichtig mit Alternativvorschlägen sind, weil Sie wissen, das wird oft hinterfragt. Es gibt heute viele Kassenzahnärzte, die überhaupt keine Alternativplanungen mehr anstreben, wenn nur noch wenn der Patient gezielt danach fragt. Sie wollen nicht negativ auffallen, keinen Ärger mit der Krankenkasse. Der Patient erfährt also häufig gar nicht, das die Regelversorgung vielleicht nicht die richtige Lösung für Ihn ist... In unseren Augen eine fatale Entwicklung!
II. Der Befund für die Festzuschüsse
Aus den Zeilen für die Regelversorgung werden die Befundnummern eingetragen. Diese ergeben sich aus dem Abschnitt Befund.
Die Befundnummern enthalten die Befunde für die Regelleistungen, auf den sich der von den Kassen zu leistende Festzuschuss bezieht.
Neben diesen Nummern sind vom Zahnarzt die Anzahl der zu behandelnden Zähne, das Gebiet der Versorgung und der einzelne Zahn anzugeben.
Die eigentliche Kostenplanung
Aufgrund der oben gemachten Angaben ist der Zahnarzt nun in die Lage, die zahnärztlichen Leistungen und die Laborarbeiten der Zahntechniker durch vorgegebene Gebühren zu berechnen und aufzulisten. Hierbei muss der Zahnarzt den Eigenanteil der Regelleistungen nach den Bestimmungen/ Bewertungsmaßstäben der Krankenkassen abrechnen.
Die einzelnen Krankenkassen vergüten Leistungen auch unterschiedlich, deshalb ergeben sich hier kleine Differenzen von Kasse zu Kasse.
Weiterhin muss der Zahnarzt, die über vorgegebene Regelversorgung hinausgehenden Leistungen, über eine private Gebührenordnung abrechnen. Speziell bei anderen, als der Regelversorgung, entsprechenden Leistungen, entstehen hierbei teilweise höhere Kosten für den Patienten.
Die Festsetzung des Zuschusses
Unter Berücksichtigung der möglichen Bonusleistungen beim gesetzlich versicherten Patienten tragen die Kassenmitarbeiter in diese Felder die jeweiligen Summen der Festzuschüsse ein.
Wenn Patienten als Härtefälle gelten und vollständig die Befreiung der Kosten einer Zahnbehandlung gesetzlich vorliegt, übernehmen die Krankenkassen den doppelten Festzuschuss.
Weiterhin erhält der Patient den Betrag zwischen den tatsächlichen Kosten und dem doppelten Festzuschuss. Dies Allerdings nur dann, wenn eine Regelversorgung gewählt wurde. Bei der Zahlung des doppelten Festzuschusses bleibt es immer dann, wenn eine andere oder gleichartige Versorgung mit Zahnersatz als die Regelversorgung gewählt wurde. Wenn der Patient nicht in der Lage ist die Kosten einer Zahnbehandlung aus eigenen Mitteln zu erbringen, ist es wichtig, die Härtefall Regelung zu wählen und sich in jedem Fall für die Regelversorgung zu entscheiden. Bei der Härtefall Regelung werden allerdings keine Edelmetalle vom Zahnarzt eingesetzt. Sollten vom Patienten Legierungen aus Edelmetall gewünscht werden, übernehmen die Krankenkassen diese Mehrkosten nicht.
Muss ich für den Heil-
Für gesetzlich Versicherte Patienten ist die Erstellung eines Heil-
Zusammenfassung:
Welche Angaben muss ein Heil-